Kinder und Jugendliche sollen laut Gesetz „entsprechend ihres Entwicklungsstandes“ an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe beteiligt werden. Aber was bedeutet das, „entsprechend ihres Entwicklungsstands“? Gibt es Unterschiede zwischen Kinder- und Jugendbeteiligung? Gibt es eine Altersuntergrenze für Kinderbeteiligung? Wie genau können Kinder ihr Recht wahrnehmen? Welche Rolle spielen Verwaltung, Politik oder Eltern? Über diese und andere Fragen sprechen wir mit Miriam Zeleke, Beauftragte für Kinder- und Jugendrechte des Landes Hessen, und Prof. Benedikt Sturzenhecker von der Universität Hamburg.
Links und Hintergründe
Zu Gast
- Miriam Zeleke, Landesbeauftragte für Kinder- und Jugendrechte in Hessen
- Prof. Dr. Benedikt Sturzenhecker, Universität Hamburg
Nachgefragt
- Michaela Ungerer, Stadt Remchingen (kinderfreundliche Kommune)
Weiterführende Informationen
- Programm Kinderfreundliche Kommunen